Aktuelle Meldungen aus der Gemeinde
Bundestagswahl 2025
Hier finden Sie Informationen und Bekanntmachungen rund um die Bundestagswahl 2025: Landkreis Bad Kissingen
Die vorläufigen Wahlergebnisse des Landkreises Bad Kissingen finden Sie hier: Ergebnisse Bundestagswahl 2025 in Bad Kissingen
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Für die am Sonntag stattfindende Wahl, können bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Ist Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen können Sie die Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 22.02.2025 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr beantragen.
Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, können Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 23.02.2025 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Rathaus, Zimmer E.1. beantragt werden.
Bei Abwesenheit sind wir telefonisch unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 09745 9151-21
Glasfaser-Ausbau im Markt Wildflecken
BÜRGERINFORMATIONSVERANSTALTUNG für ALLE ORTSTEILE am Donnerstag, 13. März 2025 um 19:00 Uhr im Sportheim Wildflecken
Alle Ortsteile im Markt Wildflecken erhalten den Anschluss an das Netz der Zukunft: Voraussichtlich ab Anfang Juni 2025 wird das Unternehmen GlasfaserPlus, ein Beteiligungsunternehmen der Deutschen Telekom, mit dem ersten Teil des Glasfaserausbaus in Wildflecken starten. Rund 1.500 Haushalte in Wildflecken können sich dann auf den Zugang zu zuverlässigen Bandbreiten von aktuell bis zu 1 Gbit/S freuen.
Um schon bald von einer ebenso schnellen wie stabilen Verbindung beim Videochatten, Surfen oder Gamen profitieren zu können, sollten die Bürgerinnen und Bürger zeitnah aktiv werden. Denn die GlasfaserPlus schließt eine Immobilie während der Ausbauphase vor Ort vollkommen kostenfrei an, wenn Kundinnen oder Kunden einen Glasfaser-Tarif bei einem Telekommunikationsanbieter abschließen. Diese Buchung löst einen Prozess aus, in dem die erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers für die Bauarbeiten auf Privatgrund und den Anschluss des Hauses an das FTTH-Netz eingeholt und schließlich der Hausanschluss gebaut wird. Bei einer Buchung nach der Ausbauphase werden in der Regel Kosten für den Hausanschluss erhoben.
Wichtig zu wissen: Die GlasfaserPlus baut und betreibt das Netz und stellt dies diskriminierungsfrei allen interessierten Anbietern zur Verfügung. Diese Partner übernehmen die Bereitstellung der Endkundenprodukte (Internet, Telefon, TV). Aktuell bestehen entsprechende Vereinbarungen mit der Deutschen Telekom, der nexiu GmbH und der Plusnet aus der EnBW Gruppe. Gespräche mit weiteren Partnern – sowohl mit großen, bundesweiten als auch mit kleineren, lokalen Anbietern – laufen bereits, perspektivisch wird sich das Anbieter-Angebot höchstwahrscheinlich erweitern.
Im Markt Wildflecken sind aktuell die attraktiven Tarife der Deutschen Telekom buchbar. Die Verfügbarkeitsprüfung, Tarifinformationen und Buchungsmöglichkeiten finden Sie online unter www.telekom.de/glasfaser . Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit 3 oder mehr Wohneinheiten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen kostenlosen Hausanschluss über die Hotline (0800 – 330 2090) zu buchen – sogar unabhängig von einer Produktbuchung.
Bestehende Anschlüsse wie z.B. DSL, Kabel oder Satellit bleiben vom Glasfaserausbau völlig unberührt und können weiterhin genutzt werden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Portierung einer Telefonnummer vom bisherigen Anbieter erst später erfolgt. Der Glasfaseranschluss der GlasfaserPlus stellt einen völlig neuen und unabhängigen Anschluss für den Zugang zum Internet sowie die Nutzung von weiteren Mediendiensten wie z.B. Telefon oder TV her.
Die gute Nachricht für Immobilieneigentümer: Der Glasfaseranschluss bedeutet eine Wertsteigerung des Hauses. Denn gute Konnektivität beispielsweise zum Arbeiten, Studieren oder Online-Shopping ist ein wichtiges Vermietungs- oder Verkaufsargument. Außerdem stattet man seine Immobilie so mit einer nachhaltigen und zuverlässigen Technologie aus, die ohne weiteren Aufwand weit über 50 Jahre im Boden verbleiben kann. Die Zuleitung zum Haus erfolgt in der Regel durch eine Bohrung in 60 cm Tiefe. Es ist lediglich ein kleiner Aushub an der Hauswand notwendig, um das Leerrohr in Empfang zu nehmen und in das Gebäude zu führen. Selbstverständlich wird jede Immobilie vor der Erschließung individuell betrachtet, um die bestmögliche Position für die Bohrung zu finden.
Für alle mit dem Ausbau verbundenen Arbeiten setzt die GlasfaserPlus auf verlässliche Ausbaupartner, die über Erfahrung in der Erschließung von Telekommunikationsnetzen verfügen und mit modernsten Verlegetechniken arbeiten.
Information zur Grundsteuer
Nachdem die meisten Grundstückseigentümer im Marktgemeindegebiet ihre Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und über den Grundsteuermessbetrag (Hauptfeststellung zum 01.01.2022) vom zuständigen Finanzamt erhalten haben, läuft das weitere Verfahren hinsichtlich der Umsetzung der neuen Grundsteuer seitens des Marktes Wildflecken wie folgt ab:
In der Sitzung des Marktgemeinderates Wildflecken vom 19.11.2024 wurden die neuen Hebesätze für das Kalenderjahr 2025 für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens, wie z. B. Baugrundstücke, Wohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Gewerbegrundstücke, etc.)beschlossen. Der Marktgemeinderat hat sich hierbei mehrheitlich auf aufwandsneutrale Hebesätze geeinigt, d.h. dass der Markt Wildflecken in etwa das gleiche Grundsteuer-Aufkommen wie im Kalenderjahr 2024 aufweisen kann.
Diese neuen Hebesätze wurden per Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze wie folgt festgesetzt und sind ab 01.01.2025 gültig:
- Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 360 v.H.
- Grundsteuer B (für Grundstücke) 240 v.H.
Auf Grundlage der neuen Grundsteuerhebesätze erhält fast jeder Grundstückseigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid, gültig ab 01.01.2025. Diese werden ab 10.12.2024 versandt.
Da von Seiten der Finanzverwaltung noch nicht alle Erklärungen aufgrund von Unstimmigkeiten bearbeitet wurden, erhält derzeit nicht jeder Grundstückseigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid. Nach erfolgter Bearbeitung werden diese zu einem späteren Zeitpunkt versandt
Maßgebend für die Berechnung der neuen Grundsteuer durch den Markt Wildflecken ist – neben dem gemeindlichen Hebesatz – der jeweilige Grundsteuermessbetrag.
Die neue Grundsteuer berechnet sich somit wie folgt: Neuer Grundsteuermessbetrag (ermittelt vom Finanzamt) x neuer Hebesatz (Grundsteuer A oder B – der Kommune) = Grundsteuer
Beispiel: 83,92 € x 240 v. H. = 201,41 €
Weitere Hinweise:
- Wenn Sie Fragen zur Berechnung und Ermittlung des Äquivalenzbetrages für den Grund und Boden bzw. das bebaute Grundstück oder den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sowie den Grundsteuermessbetrag haben, dann wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt.
- Bitte beachten Sie, dass der Markt Wildflecken an den getroffenen Festsetzungen in dem Grundsteuermessbetragsbescheid (Grundlagenbescheid), auch wenn gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben wurde, bis zum Ergehen des geänderten Bescheides, gesetzlich gebunden ist!
Ausführliche Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier: Grundsteuer in Bayern
Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?
Die neuen Vordrucke liegen nur in den Finanzämtern aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ abrufbar.
Für die Abgabe der Grundsteueränderungsanzeige haben Sie drei Möglichkeiten:
- Elektronisch über Elster
- als PDF-Formular zum Ausfüllen am PC:
Änderungsanzeige: BayGrSt_5_Grundsteueraenderungsanzeige
Anleitung: BayGrSt_5_Anleitung - als Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen. Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.
Sturzflut-Risikomanagement im Markt Wildflecken
Mit Fördermitteln des Freistaats Bayern erstellt die Marktgemeinde Wildflecken derzeit ein Sturzflut-Risikomanagement. In diesem werden Gefahren aus Starkregen mittels Computer-Simulationen erkannt, betroffene Anwohner und Firmenbetriebe gewarnt und effektive Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen erarbeitet. Dabei wird die Marktgemeinde Wildflecken von dem auf Starkregen spezialisierte Fachbüro SPEKTER unterstützt.
Erfahrungen der Bürger sind wichtig
Schon jetzt bitten wir um Ihre Mithilfe. Von Starkregen und Überflutung betroffene Anwohner und Firmenbetriebe können ihre Erfahrungen zusammen mit Schadensbildern mittels eines Online-Systems übermitteln. Die gewonnenen Erfahrungswerte werden im Sturzflut-Risikomanagement einbezogen und im Lösungskonzept berücksichtigt.
Hierzu stellt der Markt Wildflecken den Starkregenmelder unter www.starkregenmelder.de zur Verfügung. Die Eingabe ist einfach und selbsterklärend. Neben Angaben zu Ort, Zeit und Beschreibung können auch Schadensbilder übermittelt werden.
Alternativ können über ein analoges Formblatt Meldungen abgeben werden. Dieses ist im Bürgerbüro erhältlich und steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Starkregenmeldung Wildflecken
Die Teilnahme und die Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist für die Ausarbeitung der Risikokarten und somit für die weitgehende Schadensvermeidung von großer Wichtigkeit. Nach Fertigstellung der Computersimulationen werden die Ergebnisse des Sturzflut-Risikomanagements den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Ein genauer Termin wird noch bekannt gegeben.
meinOrt-App - Die App für unseren Ort
Keine Neuigkeiten mehr verpassen
Neues aus unserer Gemeinde und der Verwaltung – ständige Aktualisierung hält Sie immer auf dem Laufenden.
Informationen sind schnelllebig: Was an einem Montag noch aktuell war, ist am Wochenende vielleicht schon überholt. Damit zeitnah relevante, lokale Entwicklungen und Ereignisse zur Verfügung gestellt werden können, nutzt der Markt Wildflecken die meinOrt-App der Linus Wittich Medien KG.
Die meinOrt-App ist der alltagstaugliche Begleiter für das Leben in der Gemeinde. Sie finden dort zahlreiche Informationen rund um Ihre Heimat.
Unternehmen und Vereine können sich hier bestens präsentieren. Der Basiseintrag ist kostenlos und beinhaltet viele Informationen wie Öffnungszeiten, Foto und Kurzprofil.
Gleichfalls sind Inhalte aus dem Mitteilungsblatt „Wildfleckener Nachrichten“ genauso integriert.
Nutzen Sie die meinOrt-App und laden Sie diese kostenlos für Ihr Smartphone herunter.
Apple App Store: Google Play Store:
Sperrzeiten auf dem Truppenübungsplatz WILDFLECKEN (Schießwarnung)
An den unten aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem TrÜbPl WILDFLECKEN geschossen, gesprengt, Handgranaten geworfen und auch außerhalb der angegebenen Zeiten geübt.
Ich bitte Sie, folgende Punkte zu beachten:
1) Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch gehisste rote Flaggen, bei Nacht durch an den Flaggenmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt. Die Schranken des Gefahrenbereiches sind geschlossen. Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betreten und Befahren des TrÜbPl ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle verboten.
2) Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich! Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht. Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten.
3) Das unbefugte Betreten und Befahren des TrÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
VORSICHT! BLINDGÄNGER, ÜBUNGEN VON KRAFTFAHRZEUGEN UND STRASSEN – VERSCHMUTZUNGEN. UNBELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM TRUPPEN-ÜBUNGSPLATZ.
Den Anordnungen des Schießsicherheitspersonals der TrÜbPlKdtr WILDFLECKEN und der Absperrposten ist Folge zu leisten.
11.02.2025 0700-2230
12.02.2025 0700-2230
13.02.2025 0700-1630
14.02.2025 0700-1430
17.02.2025 0700-1630
18.02.2025 0700-2230
19.02.2025 0700-1630
20.02.2025 0700-2230
21.02.2025 0700-1230
24.02.2025 0700-1630
25.02.2025 0700-2230
26.02.2025 0700-2230
27.02.2025 0700-1630
28.02.2025 0700-1230
03.03.2025 0700-2330
04.03.2025 0700-1630
05.03.2025 0700-2330
06.03.2025 0700-1630
07.03.2025 0700-1230