Aktuelle Meldungen aus der Gemeinde
Bekanntmachung - Schließtage in der Weihnachtswoche
Schließtage Rathaus und Bibliothek
Während der Weihnachtswoche (23.12. bis 27.12.2024) sind Rathaus und Bibliothek ganztags geschlossen.
Wir sind wieder am Montag, 30.12.2024 für Sie da!
In dringenden Notfällen kontaktieren Sie bitte Bürgermeister Kleinhenz (Tel. 0151 59970119).
Schließtage Bauhof/Wertstoffhof
In der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 sind Bauhof und Wertstoffhof geschlossen.
Ab Donnerstag, 02.01.2025 sind wir wieder für Sie da!
Information zur Grundsteuer
Nachdem die meisten Grundstückseigentümer im Marktgemeindegebiet ihre Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und über den Grundsteuermessbetrag (Hauptfeststellung zum 01.01.2022) vom zuständigen Finanzamt erhalten haben, läuft das weitere Verfahren hinsichtlich der Umsetzung der neuen Grundsteuer seitens des Marktes Wildflecken wie folgt ab:
In der Sitzung des Marktgemeinderates Wildflecken vom 19.11.2024 wurden die neuen Hebesätze für das Kalenderjahr 2025 für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens, wie z. B. Baugrundstücke, Wohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Gewerbegrundstücke, etc.)beschlossen. Der Marktgemeinderat hat sich hierbei mehrheitlich auf aufwandsneutrale Hebesätze geeinigt, d.h. dass der Markt Wildflecken in etwa das gleiche Grundsteuer-Aufkommen wie im Kalenderjahr 2024 aufweisen kann.
Diese neuen Hebesätze wurden per Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze wie folgt festgesetzt und sind ab 01.01.2025 gültig:
- Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 360 v.H.
- Grundsteuer B (für Grundstücke) 240 v.H.
Auf Grundlage der neuen Grundsteuerhebesätze erhält fast jeder Grundstückseigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid, gültig ab 01.01.2025. Diese werden ab 10.12.2024 versandt.
Da von Seiten der Finanzverwaltung noch nicht alle Erklärungen aufgrund von Unstimmigkeiten bearbeitet wurden, erhält derzeit nicht jeder Grundstückseigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid. Nach erfolgter Bearbeitung werden diese zu einem späteren Zeitpunkt versandt
Maßgebend für die Berechnung der neuen Grundsteuer durch den Markt Wildflecken ist – neben dem gemeindlichen Hebesatz – der jeweilige Grundsteuermessbetrag.
Die neue Grundsteuer berechnet sich somit wie folgt: Neuer Grundsteuermessbetrag (ermittelt vom Finanzamt) x neuer Hebesatz (Grundsteuer A oder B – der Kommune) = Grundsteuer
Beispiel: 83,92 € x 240 v. H. = 201,41 €
Weitere Hinweise:
- Wenn Sie Fragen zur Berechnung und Ermittlung des Äquivalenzbetrages für den Grund und Boden bzw. das bebaute Grundstück oder den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sowie den Grundsteuermessbetrag haben, dann wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt.
- Bitte beachten Sie, dass der Markt Wildflecken an den getroffenen Festsetzungen in dem Grundsteuermessbetragsbescheid (Grundlagenbescheid), auch wenn gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben wurde, bis zum Ergehen des geänderten Bescheides, gesetzlich gebunden ist!
Ausführliche Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier: Grundsteuer in Bayern
Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?
Die neuen Vordrucke liegen nur in den Finanzämtern aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ abrufbar.
Für die Abgabe der Grundsteueränderungsanzeige haben Sie drei Möglichkeiten:
- Elektronisch über Elster
- als PDF-Formular zum Ausfüllen am PC:
Änderungsanzeige: BayGrSt_5_Grundsteueraenderungsanzeige
Anleitung: BayGrSt_5_Anleitung - als Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen. Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.
Sturzflut-Risikomanagement im Markt Wildflecken
Mit Fördermitteln des Freistaats Bayern erstellt die Marktgemeinde Wildflecken derzeit ein Sturzflut-Risikomanagement. In diesem werden Gefahren aus Starkregen mittels Computer-Simulationen erkannt, betroffene Anwohner und Firmenbetriebe gewarnt und effektive Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen erarbeitet. Dabei wird die Marktgemeinde Wildflecken von dem auf Starkregen spezialisierte Fachbüro SPEKTER unterstützt.
Erfahrungen der Bürger sind wichtig
Schon jetzt bitten wir um Ihre Mithilfe. Von Starkregen und Überflutung betroffene Anwohner und Firmenbetriebe können ihre Erfahrungen zusammen mit Schadensbildern mittels eines Online-Systems übermitteln. Die gewonnenen Erfahrungswerte werden im Sturzflut-Risikomanagement einbezogen und im Lösungskonzept berücksichtigt.
Hierzu stellt der Markt Wildflecken den Starkregenmelder unter www.starkregenmelder.de zur Verfügung. Die Eingabe ist einfach und selbsterklärend. Neben Angaben zu Ort, Zeit und Beschreibung können auch Schadensbilder übermittelt werden.
Alternativ können über ein analoges Formblatt Meldungen abgeben werden. Dieses ist im Bürgerbüro erhältlich und steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Starkregenmeldung Wildflecken
Die Teilnahme und die Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist für die Ausarbeitung der Risikokarten und somit für die weitgehende Schadensvermeidung von großer Wichtigkeit. Nach Fertigstellung der Computersimulationen werden die Ergebnisse des Sturzflut-Risikomanagements den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Ein genauer Termin wird noch bekannt gegeben.
Brückenauer Rhönallianz - Regionalbudget 2025
Aufruf für Förderung von Kleinprojekten der ILE-Brückenauer Rhönallianz 2025 ist erfolgt
Projektanträge für Kleinprojekte 2025 im Bereich der ILE können ab sofort wieder gestellt werden.
Auch für 2025 hat die Brückenauer Rhönallianz Förderung für das Regionalbudget für Kleinprojekte vom Amt für ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken beantragt. Für das nächste Jahr wurde das Gesamtbudget von 100.000 € auf 75.000 € gekürzt. Weiterhin übernimmt das ALE davon 90%. Die restlichen 10% trägt die Brückenauer Rhönallianz aus eigenen Mitteln bei. Vorbehaltlich der Zustimmung können ab sofort Anträge von Projektnehmern gestellt werden. Der Aufruf hierzu und alle weiteren Informationen und Antragsformulare sind auf der Internetseite der Rhönallianz zu finden. Die Frist zur Einreichung der neuen Projektanträge endet am Dienstag 07.Januar 2025. Mit der Umsetzung der Projekte darf erst nach der Förderzusage, die voraussichtlich im Februar erfolgen wird, begonnen werden.
Die Auswahl, welche Anträge gefördert werden, trifft ein Entscheidungsgremium in einer eigens dafür angesetzten Sitzung im Januar. Dem Gremium gehören Vertreterinnen und Vertreter aus allen 8 ILE-Gemeinden an. Wichtige Kriterien für die Bewertung sind, dass die Vorhaben z. B. zur Verbesserung der Lebensverhältnisse, der Sicherung der Grundversorgung oder zu einer verbesserten Infrastruktur beitragen. Sie müssen auch mit den Grundsätzen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) übereinstimmen. Dabei können Grundausstattungen und Maßnahmen für laufenden Betrieb/Unterhalt nicht berücksichtigt werden. Ersatzbeschaffungen sind nur möglich, wenn eine erhebliche Verbesserung (ökologisch, ökonomisch) erzielt werden kann. Auf Grund der gekürzten Mittel, bekommen interkommunaler Ansatz und der Innovationsgrad noch zusätzliche Bedeutung. Als Kleinprojekte definiert sind Vorhaben auch über den finanziellen Rahmen. Der Zuwendungsbetrag beträgt mindestens 500 €, der Höchstbetrag darf 20.000 € brutto nicht überschreiten. Die Förderung beträgt 80% jedoch maximal 10.000 € je Antrag. Für Fragen steht der Umsetzungsbegleiter der Brückenauer Rhönallianz, Uwe Schmidt zur Verfügung: www.brueckenauer-rhoenallianz.de
Zum Ende der Umsetzungsphase im Jahr 2024 wurden 16 Projekte im Gesamtvolumen von brutto 163.000,00 € erfolgreich abgeschlossen. Für diese werden Anfang 2025 ca. 93.000,00 € Förderbeiträge ausgeschüttet.
Ausführliche Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier: Brückenauer Rhönallianz – Regionalbudget 2025
meinOrt-App - Die App für unseren Ort
Keine Neuigkeiten mehr verpassen
Neues aus unserer Gemeinde und der Verwaltung – ständige Aktualisierung hält Sie immer auf dem Laufenden.
Informationen sind schnelllebig: Was an einem Montag noch aktuell war, ist am Wochenende vielleicht schon überholt. Damit zeitnah relevante, lokale Entwicklungen und Ereignisse zur Verfügung gestellt werden können, nutzt der Markt Wildflecken die meinOrt-App der Linus Wittich Medien KG.
Die meinOrt-App ist der alltagstaugliche Begleiter für das Leben in der Gemeinde. Sie finden dort zahlreiche Informationen rund um Ihre Heimat.
Unternehmen und Vereine können sich hier bestens präsentieren. Der Basiseintrag ist kostenlos und beinhaltet viele Informationen wie Öffnungszeiten, Foto und Kurzprofil.
Gleichfalls sind Inhalte aus dem Mitteilungsblatt „Wildfleckener Nachrichten“ genauso integriert.
Nutzen Sie die meinOrt-App und laden Sie diese kostenlos für Ihr Smartphone herunter.
Apple App Store: Google Play Store:
Sperrzeiten auf dem Truppenübungsplatz WILDFLECKEN (Schießwarnung)
An den unten aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem TrÜbPl WILDFLECKEN geschossen, gesprengt, Handgranaten geworfen und auch außerhalb der angegebenen Zeiten geübt.
Ich bitte Sie, folgende Punkte zu beachten:
1) Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch gehisste rote Flaggen, bei Nacht durch an den Flaggenmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt. Die Schranken des Gefahrenbereiches sind geschlossen. Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betreten und Befahren des TrÜbPl ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle verboten.
2) Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich! Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht. Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten.
3) Das unbefugte Betreten und Befahren des TrÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
VORSICHT! BLINDGÄNGER, ÜBUNGEN VON KRAFTFAHRZEUGEN UND STRASSEN – VERSCHMUTZUNGEN. UNBELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM TRUPPEN-ÜBUNGSPLATZ.
Den Anordnungen des Schießsicherheitspersonals der TrÜbPlKdtr WILDFLECKEN und der Absperrposten ist Folge zu leisten.
07.01.2025 0700-1630
08.01.2025 0700-1630
09.01.2025 0700-1630
10.01.2025 0700-1230
14.01.2025 0700-1630
15.01.2025 0700-1630
16.01.2025 0700-1630
17.01.2025 0700-1630
20.01.2025 0700-1630
21.01.2025 0700-1630
22.01.2025 0700-2230
23.01.2025 0700-2230
24.01.2025 0700-1230